Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung ist ein entscheidender Schritt für Schülerinnen, um die Mittlere Reife zu erlangen. Sie misst das Wissen und die Fähigkeiten der Schülerinnen und bereitet sie auf eine erfolgreiche Zukunft vor. Unsere Schule bietet umfassende Unterstützung, um die Schüler*innen auf ihre Prüfungen vorzubereiten.

Prüfungstermine

Die Prüfungstermine werden zu Beginn jedes Schuljahres bekannt gegeben und auf der Schul-Website sowie am schwarzen Brett veröffentlicht.

Prüfungsaufbau

Unterstützung bei der Prüfungsvorbereitung:

Wichtige Informationen:

Liebe Schülerinnen, liebe Schüler, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

dieses Schreiben soll als Gedankenstütze dienen und zusätzliche rechtliche Informationen zur Abschlussprüfung liefern. Alle wichtigen Informationen zur Abschlussprüfung, der Terminplan, die Prüfungspläne und die jeweiligen Prüfungsräume werden rechtzeitig über den Schulmanager-Online digital als Nachrichten oder Elternbrief verschickt. Es ist die Pflicht jeder Schülerin und jedes Schülers, sich über eventuelle Änderungen zu informieren und diese Informationen (auch digital) zu lesen. Versäumnisse aufgrund von Unwissenheit sind kein Entschuldigungsgrund.

1. Anwesenheit bei der Schriftlichen Prüfung

Alle Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, 10 Minuten vor Beginn der Verlosung der Plätze (vor den schriftlichen Prüfungen, genaue Zeiten werden in einem Prüfungsplan rechtzeitig vorher verschickt) anwesend zu sein. Alle Folgen, die sich aus einer Verspätung ergeben können – auch unverschuldet z.B. auf Grund einer Verspätung des Busses – gehen zu Lasten des Prüflings (z.B. Arbeitszeitverlust).

2. Verhinderung an der Teilnahme der Abschlussprüfung (§ 43 BayRSO)

• Erkrankungen, welche die Teilnahme eines Schülers an der Abschlussprüfung verhindern, sind unverzüglich vor Beginn der Prüfung der Schule telefonisch mitzuteilen und durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen. Nur bei Entschuldigung durch ein ärztliches Attest können/dürfen die versäumten Prüfungsteile im Herbst 2025 (voraussichtlich in der Woche 08.-12.09.2025) nachgeholt werden. Das ärztliche Attest muss die Prüfungsunfähigkeit bestätigen (unbedingt auf diese Formulierung im Attest achten).

• Hat sich eine Schülerin / ein Schüler der Prüfung oder einem Prüfungsteil unterzogen, so können nachträglich gesundheitliche Gründe, denen zufolge die Prüfungsleistungen nicht gewertet werden sollen, nicht mehr anerkannt werden.

• Versäumt eine Schülerin / ein Schüler schriftliche oder mündliche Prüfungen unentschuldigt, so muss jeweils die Note 6 erteilt werden.

3. Zugelassene Hilfsmittel 

Die Aufgaben sind grundsätzlich ohne Benützung von Hilfsmitteln anzufertigen; bei Aufgaben aus der Mathematik, Physik und dem Rechnungswesen ist die Benützung eines Taschenrechners, einer mathematischen Formelsammlung und des Kontenplanes zulässig. Eigene schriftliche Anmerkungen darin sind nicht erlaubt. Für die Arbeit in Deutsch liegen genügend Duden aus. Es dürfen keine eigenen Exemplare mitgebracht und verwendet werden. Papier für die Prüfungsarbeiten, sowie Konzeptpapier (gestempelt), werden von der Schule gestellt.

4. Möglichkeit einer mündlichen Prüfung (§ 36 BayRSO)

(1) Schüler können sich in einem Vorrückungsfach, das nicht Prüfungsfach ist, einer mündlichen Prüfung unterziehen, wenn die Leistungen der Jahresfortgangsnote mit 5 oder 6 bewertet worden sind. Die Prüfung wird vor der schriftlichen Prüfung durchgeführt und dauert in der Regel 20 Minuten.

(2) Schüler können sich in einem Prüfungsfach der mündlichen Prüfung unterziehen, wenn sich die Jahresfortgangsnote und die schriftliche Prüfungsnote um eine Stufe unterscheiden und nach Auffassung des Prüfungsausschusses die schlechtere Note als Gesamtnote festzusetzen wäre.

(3) Schüler müssen sich der mündlichen Prüfung unterziehen, wenn nach den besonderen Umständen des Falles der Leistungsstand nach dem Urteil des Prüfungsausschusses durch die Jahresfortgangsnoten und die Noten der schriftlichen Prüfung nicht geklärt erscheint.

(4) Die mündliche Prüfung ist eine Einzelprüfung. Sie wird in der Regel von der Lehrkraft abge-nommen, die in der Abschlussklasse den Unterricht erteilt hat. Die übrigen Mitglieder des Prüfungsausschusses/Unterausschusses sind berechtigt Fragen zu stellen. Zur Verbesserung muss die Note der mündlichen Prüfung um 2 Notenstufen besser sein (Wertung 2:1).

(5) Bei unentschuldigtem Fernbleiben wird die Prüfung mit der Note 6 bewertet.

5. Unterschleif (§ 45 BayRSO)

• Bedient sich ein Prüfling unerlaubter Hilfe oder macht er den Versuch dazu, so wird die Arbeit abgenommen und die Note 6 erteilt. Als Versuch gilt auch die Bereithaltung nicht zugelassener Hilfsmittel nach Beginn der Prüfung. Ebenso kann verfahren werden, wenn die Handlung zu fremdem Vorteil unternommen wird. In schweren Fällen wird der Prüfling von der ganzen Prüfung ausgeschlossen; diese gilt als nicht bestanden. • Wird der Tatbestand erst nach Abschluss der Prüfung bekannt, so ist die betreffende Prüfungsleistung nachträglich mit der Note 6 zu werten. • Das Mitführen eines (auch ausgeschalteten) Handys, MP3-Players oder anderer digitaler Speichermedien (auch Smart-Watches) am Prüfungstag gilt als Bereithaltung eines nicht zugelassenen Hilfsmittels und wird deshalb als Unterschleif gewertet. 

6. Festsetzung der Zeugnisnoten (§ 39 BayRSO)

Bei der Festsetzung der Prüfungsnote zählt die schriftliche Prüfung zweifach, die Note der mündlichen Prüfung einfach. In den Fächern Englisch und Französisch zählt die Sprechfertigkeitsprüfung zur schriftlichen Prüfung. Bitte daran denken, dass gemäß Realschulordnung die äußere Form einer schriftlichen Arbeit mitbewertet werden kann. Dies gilt auch für die Abschlussprüfung! Die Gesamtnote wird in Prüfungsfächern aus der Jahresfortgangsnote und der Prüfungsnote ermittelt. Dabei gibt im Allgemeinen die Prüfungsnote den Ausschlag.

7. Bestehen der Abschlussprüfung

Voraussetzung: In höchstens einem Vorrückungsfach die Note 5
Liegen in zwei Vorrückungsfächern die Noten 5 oder in einem Fach die Note 6 vor, wird Notenausgleich nach § 40 BayRSO gewährt, wenn der Schüler
a) in einem Vorrückungsfach die Note 1,
b) in zwei Vorrückungsfächern die Note 2
c) oder in vier Vorrückungsfächern mindestens die Note 3 hat.
➔ Das bedeutet dann, dass die Schülerin / der Schüler trotz einmal Note 6 oder zweimal Note 5 die Abschlussprüfung mit Notenausgleich bestanden hat.
➔ Dies gilt nicht bei Note 6 im Fach Deutsch: kein Notenausgleich möglich!
Abschlusszeugnis:
Schüler, die die Abschlussprüfung bestanden haben, erhalten ein Abschlusszeugnis (Original und Zweitschrift).

Das Abschlusszeugnis enthält:
1. Die Gesamtnoten aller unterrichteten Fächer,
2. Bemerkungen über die Teilnahme an Wahlfächern,
3. auf Antrag des Schülers Leistungen aus Fächern, die in der 8. oder 9. Jahrgangsstufe ausgelaufen sind (Abgabe des schriftlichen Antrags bei der Klassenleitung bis spätestens 02.05.2025; der Antrag wird bei den Informationsveranstaltungen für die Schülerinnen und Schüler der 10. Klassen ausgeteilt und er ist dieser Handreichung digital als pdf beigefügt),
4. eine allgemeine Beurteilung (Entscheidung des Schulleiters im Benehmen mit der Klassenkonferenz, ob im Einzelfall eine Bemerkung weggelassen wird),
5. evtl. eine Bemerkung über die Befreiung im Fach Sport,
6. die Feststellung, dass der Schüler das Ziel der Realschule erreicht hat.
8. Nichtbestehen der Abschlussprüfung:
Die Schülerin oder der Schüler erhält ein Jahreszeugnis, das die Leistungen des Schuljahres ohne Einbeziehung der Abschlussprüfung und folgende Bemerkung enthält: „Die Schülerin bzw. der Schüler hat sich der Abschlussprüfung ohne Erfolg unterzogen.“
9. Wiederholen der Abschlussprüfung:
Die Abschlussprüfung kann zur Notenverbesserung einmal wiederholt werden. Soll zu diesem Zweck die 10. Jahrgangsstufe wiederholt werden, bedarf dies der Genehmigung des Schulleiters. Bei der Wieder-holung darf die Höchstausbildungsdauer (ab 5. Jahrgangsstufe 8 Jahre an weiterführenden Schulen) nicht überschritten werden.

Antrag auf Wiederholung bitte in schriftlicher Form (Formular mit Anlagen; liegt dieser Hand-reichung als pdf bei, gibt es auch im Sekretariat) an die Schulleitung bis spätestens 17.07.2025 stellen! Eine Entscheidung der Schulleitung wird nicht vor dem 24.07.2025 verschickt!

Noch ein wichtiger Hinweis:
In den Prüfungsraum dürfen nur Schreibzeug (bei längeren Prüfungen auch Verpflegung) und die nach der Schulordnung zugelassenen Hilfsmittel mitgenommen werden (Rucksäcke, Jacken und Taschen bleiben draußen und Handys und Smartwatches werden abgegeben oder gar nicht erst mitgebracht!).
Handys / Smartwatches bitte ausgeschaltet und mit Namensschild versehen (Aufkleber) bei der Aufsicht führenden Lehrkraft abgeben!

10. Terminplan Abschlussprüfung 2025

Alle Termine zur Abschlussprüfung sind im Schulmanager-Online zu finden. Dennoch werden wir unmittelbar vor den Pfingstferien eine Terminzusammenstellung an alle Schülerinnen, Schüler und Eltern verschicken, aus denen auch – speziell für die schriftlichen Prüfungen – die genauen Prüfungszeiten und die daraus resultierenden verpflichtenden Anwesenheitszeiten hervorgehen. Für eventuell mögliche mündliche Prüfungen werden immer die entsprechenden Prüfungspläne verschickt, sobald der Teilnehmerkreis feststeht. Für die Tage der schriftlichen Prüfungen (Mi, 25.06.2025 bis Fr, 04.07.2025) gilt: Prüfungsfreie Schülerinnen und Schüler haben unterrichtsfrei! Grundsätzlich gilt für die Realschulen in Bayern, dass nach den schriftlichen Prüfungen Anwesenheitspflicht besteht und damit regulärer Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler der 10. Klassen bis Freitag vor dem offiziellen Entlasstag aller 10. Klassen in Bayern stattfindet. An unserer Realschule werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Tanzkurses von dieser Unterrichtspflicht befreit. Weitere Informationen folgen unmittelbar vor den Pfingstferien.

11. Möglichkeit der Einsichtnahme in die Prüfungsarbeiten

Schülerinnen und Schüler der 10. Klassen, die ihre Prüfungsarbeiten einsehen möchten, können dies am Mittwoch, den 06.08.2025, im Zeitraum von 9:00 bis 12:00 Uhr im Mehrzweckraum (Raum hinter der Aula). Dazu ist aber vorher ein Eintrag in eine Terminliste notwendig, die vom 10.07. bis 18.07.2024 im Sekretariat ausliegt.

Liebe Schülerinnen und Schüler,
ich wünsche Euch im Namen des kompletten Schulleitungsteams viel Kraft und Ausdauer für Eure Prüfungsvorbereitung, viel Geduld für schwierige Phasen und vor allen Dingen viel Erfolg und Glück für Eure Prüfungen.

C. Zingler
Realschuldirektor